"Man greife und setze Ihn"
„Der Stein – Die Grenze – In Ewigkeit“
von den kräftigen Armen der Kriegsknechte gepackt
und mit seinem allerwertesten Hinterteil dreimal so heftig auf den nun
wieder an der richtigen Stelle befindlichen Grenzstein gestoßen,
dass er sich für alle Zeiten den wahren Platz dieses Steines merken
möge. In der Umgangssprache bezeichnet man diesen körperlichen
Lernprozeß als pohläsen oder stutzäsen (mit dem Äs
auf den Pohl <Pfahl> oder mit dem Äs (Gesäß) gestutzt
<gestoßen». Diese Grenzen mussten natürlich kontrolliert
werden, denn Streitigkeiten hat es immer und überall gegeben. Die
auch bei uns anzutreffenden Landesgrenzen mussten häufig durch langwierige
Grenz-Rezesse (Grenzvereinbarungen) bereinigt werden, wozu die Obrigkeit
und die Gerichte angerufen wurden. Die Schnadegänge mussten bei der
fürstlichen Regierung beantragt werden. Diese bestellte ihrerseits
hierfür Notare, die auf das Recht achteten und Protokoll führten.
Die Schützengilden sorgten dabei für Ordnung, Sicherheit und
richtigen Ablauf des Schnadezuges. Dese offiziellen Schnadezüge entfielen
seit 1850, da ab diesem Zeitpunkt durch Fürstlich Waldeckisches Gesetz
das Grundsteuerkataster eingeführt wurde. Dadurch resultierte eine
generelle Vermessung aller Grundstücke des Fürstentums, (Staats-,
Kommunal- und jegliches Privateigentum). Daneben fand eine Vermarkung,
in der Regel eine Absteinung, des Grundeigentums statt.
In Brilon wurde 1850 der Schnadezug verboten und der
Veranstalter und die Teilnehmer bei folgender Androhung unter Polizeistrafe
gestellt.
„ Zugleich wird bestimmt, daß Derjenige,
welcher ohne Erlaubnis einen derartigen Grenzzug veranstaltet, in eine
Polizeistrafe von 50 Thlr. oder 4 Wochen Gefängnis, Jeder aber, welcher
daran Theil nimmt, in eine Polizeistrafe von 1 bis 5 Thlr. oder Gefängnis
von 2 bis 8 Tagen verurtheilt werden soll.“ (Warum unter Strafe gestellt?
Weil bei diesen Anlässen Streitigkeiten mit den Fäusten ausgetragen
wurden.)
In Waldeck kamen Grenzabschnitte zu Nachbarorten, jedoch
auch zu Nachbarländern - wie Hessen-Darmstadt, Kurhessen und auch
Westfalen vor. Die Grenzsteine zu den alten Nachbarschaften zeigen dies
deutlich mit aufgemeisselten Motiven an. Bei unserem Schnadegang werden
wir entlang der Heerstrasse auf Landesgrenzsteine des Fürstentums
Waldeck mit der Landgrafschaft Hessen-Kassel (Ehringen) gekennzeichnet
auf unserer Seite durch „Waldecker Stern“ und auf Ehringer Seite durch
„Hessischer Löwe“ sowie mit dem Kurfürstentum Köln (Volkmarsen)
gekennzeichnet auf Volkmarser Seite durch „Kurkölner Kreuz“ treffen.
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